IVCS – Videorecording für Justiz und Polizei
IVCS steht für „Integrated Video, Communication & Control System“ und ist ein integriertes System
- für die Videoaufzeichnung von Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen,
- für die Videokonferenz zwischen Verhandlungssälen und Vernehmungsräumen,
- für die Steuerung der Multimedia- und Haustechnik im Verhandlungssaal
und wurde in Partnerschaft mit dem österreichischen Bundesministerium für Justiz entwickelt.
IVCS erfüllt heute die folgenden Anforderungen der österreichischen Justizverwaltung:
- Möglichkeit der Protokollierung durch eine Videoaufzeichnung und späterer Transkription, falls gegen das Urteil berufen wird. Erfahrungen zeigen, dass dadurch die Anzahl der schriftlichen Protokolle um 40% reduziert werden kann.
- Zentrale Ablage der Videoaufzeichnungen
- Qualitätsverbesserungen in der Verfahrensführung
- einfachste Bedienung der Aufzeichnungs-, Konferenz- und AV-Systeme durch den Richter – ohne laufendes, zentrales Operating
- höchste Verfügbarkeit des Systems, höchste Sicherheit in der Aufzeichnung und Bedienung
- Integration und Aufzeichnung von kontradiktorischen Aufzeichnungen
IVCS eignet sich daher für die folgenden Anwendungsfälle im Gericht oder bei der Polizei:
Für die Verhandlung:
- Videoaufzeichnung von Verhandlungen für eine zeitversetzte Transkription, für die Erstellung von einfachen Videoprotokollen oder für Dokumentationszwecke.
- Wiedergabe von aufgezeichneten Verhandlungen und Vernehmungen und von digitalen audiovisuellen Beweismitteln auf DVD, CD, USB-Stick oder am zentralen Laufwerk.
- Steuerung und Automatisierung der Audio-/Videoausstattung und der Gebäudetechnik (Licht, Jalousien) über eine einfach zu bedienende Benutzeroberfläche am Aufzeichnungs-PC (IVCS-PC)
Für die Vernehmung (in- und außerhalb des Gebäudes):
- Videoaufzeichnung von normalen und kontradiktorischen Vernehmungen durch die Justiz oder die Polizei im Vernehmungsraum oder an einem externen Ort mittels des mobilen IVCS-Systems. Die Aufzeichnung kann bei bestehender lokaler LAN-Verbindung mit dem zentralen Laufwerk synchronisiert werden.
Für die Vernehmung/Zuschaltung per Videokonferenz:
- Videokonferenzen für die kontradiktorische oder abgesonderte Vernehmung von Beschuldigten, Opfern, Zeugen, Parteien, etc.
- Integration eines Dolmetschers, eines Gutachters, eines Experten oder anderer Personen in die Verhandlung oder Vernehmung
- Einfache und beliebige Konferenzschaltungen bei gleichzeitiger Aufzeichnung
- zwischen beliebigen Verhandlungssälen und Vernehmungsräumen im Netzwerk (any-to-any) des gleichen oder anderer Gerichte,
- zwischen einem Verhandlungssaal/Besprechungsraum und einem oder mehreren internen und externen Teilnehmern (unter Verwendung von UC2-Connect).
- Einfachster und automatisierter Aufbau einer Konferenzschaltung unter Nützung der AV-Technik
Für die Live-Videoübertragung (Broadcast):
- Verhandlungen mit großem öffentlichem Interesse und Medieninteresse können im gleichen Gericht in einen anderen Raum übertragen werden.
IVCS zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Einfachste Bedienung durch den Richter/die Richterin
- Bis zu 4 Kameras für den Raum/Saal
- Äußerst hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit in der Aufzeichnung durch mehrfache gleichzeitige Aufzeichnung – lokal, zeitgesteuerte und zentral möglich
- Geeignet für eine kleine bis zu sehr großen Installationen im Gericht
- Einfaches und zentrales Management, Wartung und Support durch netzwerkbasierte Komponenten f. Audio und Video.
- Konferenzschaltungen f. kontradiktorische Vernehmungen
- Sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis
- Soft-Client basierte Videokonferenzen für jeden Saal integrierbar